Ortskirchensteuer

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Liebe Gemeindeglieder,

in unserer Kirchengemeinde sind alle Gemeindeglieder mit eigenem Einkommen oder eigenem Vermögen zur Zahlung einer Ortskirchensteuer verpflichtet. Diese Ortskirchensteuer richtet sich nach dem persönlichen Jahreseinkommen. Viele Gemeindemitglieder nutzen bereits die Möglichkeit, das Ortskirchgeld bequem und einfach per Lastschrift einziehen zu lassen. Sie brauchen nur das Formular (hier anklicken -Sepa-Lastschrift-Mandat mit Einstufungstabelle) auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden an Ev.-ref. Kirchengemeinde Uelsen, Kappenberghof 6, 49843 Uelsen. Wir kümmern uns um den Rest.

Falls Gründe für eine Befreiung von der Ortskirchgeld-Zahlungsverpflichtung vorliegen, schicken Sie uns bitte den Befreiungsantrag (hier anklicken - Befreiungsantrag) ausgefüllt an o. g. Adresse oder per E-Mail an: kirchengemeinde-uelsen@web.de.

Worin liegt der Unterschied von Kirchensteuer und Ortskirchensteuer?

Die Kirchensteuer wird durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn bzw. Einkommen abgezogen und durch die Finanzämter an die Landeskirchen überwiesen. Diese verteilen es nach einem komplizierten Schlüssel an die Gemeinden. Die Ortskirchensteuer dagegen ist ein Beitrag, den Sie unmittelbar an die Kirchengemeinde Uelsen zahlen. Die Ortskirchensteuer kann bei der jährlichen Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

IHR ORTSKIRCHGELD KOMMT ZU 100% DER KIRCHENGEMEINDE ZUGUTE.

Schon immer waren die Kirchengemeinden in großem Maße auf diese zusätzlichen Einnahmen angewiesen. Durch die Veränderungen im staatlichen Steuerrecht ist die Ortskirchensteuer heute aber noch wichtiger. Wie Sie wissen, verlagert der Staat die Finanzierung seiner Aufgaben mehr und mehr auf indirekte Steuern, d. h. die direkten Steuern (Lohn- und Einkommensteuer) werden durch verschiedene Steuerreformen immer niedriger, während die indirekten Steuern (Konsumsteuern, z.B. Mehrwert-, Mineralöl- oder Tabaksteuer) steigen. Für die Finanzsituation der Kirchen hat diese Entwicklung weit reichende Folgen, denn sie bekommen bekanntlich nichts von den indirekten Steuern.

Wie wird dieses Geld verwendet?

Ihre Ortskirchensteuer wird ausschließlich direkt vor Ort verwendet. Unter anderem hilft sie z.B. die Kirchengebäude zu erhalten, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu unterstützen oder neue Gottesdienstangebote zu ermöglichen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichem Gruß

- Der Kirchenrat -

 

Ihre Ansprechpartnerin

Sandra Bosch, Rechnungsführerin

Tel.: 05942/556 oder E-Mail-Adresse: kirchengemeinde-uelsen@web.de